Wer ist der Kostenträger einer neuropsychologischen Behandlung

1. Gesetzliche Krankenkassen

Falls Sie keine NeuropsychologInnen mit Kassenzulassung in ihrer Nähe finden, die Ihnen zeitnah (<3 Monate) eine Therapie anbieten, kann eine neuropsychologische Therapie über das Kostenerstattungsverfahren (Kostenübernahme)  beantragt werden.

Zu unserem ersten Gespräch bringen Sie bitte unbedingt einen aktuellen Arztbrief, Reha-Entlassbericht oder eine Überweisung von einem neurologischen Facharzt mit, der eine neurologische Diagnose enthalten muss. Die neurologische Diagnose sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Alles Weitere besprechen wir in einem Erstgespräch, das Antragsverfahren übernehme ich für Sie.

Ihr Weg zum Neuropsychologen (NPS)

Feststellung der hirnorganischen Erkrankung bzw. Verletzung durch einen Facharzt (z.B. Neurologen), eine Akut- oder Rehaklinik.

Terminvereinbarung bei ambulanter/m Neuropsychologin/en (NPS) mit Kassenzulassung oder in einer Privatpraxis (Kostenerstattungsverfahren).

2. Private Krankenkassen und Beihilfen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

3. Gesetzliche & private Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)

Nach einer Hirnschädigung in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) und bei neuropsychologischen Defiziten aufgrund einer Berufskrankheit übernehmen gesetzliche oder private Unfallversicherungen die Kosten für die neuropsychologische Diagnostik und Therapie.

4. Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie eine neuropsychologische Therapie oder Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.

 

Wer ist der Kostenträger bei einer psychotherapeutischen Behandlung

1. Private Krankenkassen und Beihilfen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

2. Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie eine Psychotherapie oder eine psychologische Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.

3. Gesetzliche Krankenkassen

Falls Sie keine niedergelassenen PsychotherapeutInnen in ihrer Nähe finden, die zeitnah (<3 Monate) eine Therapie anbieten oder sich in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort (30 Minuten einfache Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln) befinden, kann eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Gespräch alle Protokolle und Nachweise ihrer vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz mit (mit Namen, Adresse und Telefon-Nrn. der PsychotherapeutInnen).