Wer ist der Kostenträger einer neuropsychologischen Behandlung

1. Gesetzliche Krankenkassen

Seit Februar 2012 ist die Neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich verfüge seit dem 10.02.2025 über eine Kassenzulassung ausschließlich für den Bereich Neuropsychologie. Die Kostenübernahme kann erfolgen durch:

  • die Gesetzliche Krankenversicherung,
  • Private Krankenversicherungen / Beihilfe,
  • Berufsgenossenschaften,
  • Unfallversicherungen oder als
  • Selbstzahler

Zu unserem ersten Gespräch bringen Sie bitte unbedingt einen aktuellen Arztbrief, Reha-Entlassbericht oder eine Überweisung von einem neurologischen Facharzt mit, der eine neurologische Diagnose enthalten muss. Die neurologische Diagnose sollte nicht älter als 5 Jahre sein. Alles Weitere besprechen wir in einem Erstgespräch, das Antragsverfahren übernehme ich für Sie.

Ihr Weg zum Neuropsychologen (NPS)

Feststellung der hirnorganischen Erkrankung bzw. Verletzung durch einen Facharzt (z.B. Neurologen), eine Akut- oder Rehaklinik.

Terminvereinbarung bei ambulanter/m Neuropsychologin/en (NPS) mit Kassenzulassung oder in einer Privatpraxis (Kostenerstattungsverfahren).

Die Abrechnung mit Privatkrankenkassen (PKV), Beihilfestellen, Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften ist in der Regel mit Antrag sowohl für Neuropsychologie als auch für Psychotherapie möglich. Ihre Versicherung teilt Ihnen auf Anfrage die Bedingungen für eine Psychotherapie oder eine neuropsychologische Therapie mit und sendet Ihnen die notwendigen Formulare zur Antragstellung. Auch als Selbstzahler können diese Leistungen natürlich in Anspruch genommen werden.

Gesetzlich Versicherte benötigen ausschließlich ihre Chipkarte (Gesundheitskarte), es ist keine Überweisung vom Hausarzt erforderlich 

2. Private Krankenkassen und Beihilfen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine neuropsychologische Therapie. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

3. Gesetzliche & private Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften)

Nach einer Hirnschädigung in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) und bei neuropsychologischen Defiziten aufgrund einer Berufskrankheit übernehmen gesetzliche oder private Unfallversicherungen die Kosten für die neuropsychologische Diagnostik und Therapie.

4. Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie eine neuropsychologische Therapie oder Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.

 

Wer ist der Kostenträger bei einer psychotherapeutischen Behandlung

1. Private Krankenkassen und Beihilfen

Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung u/o Beihilfe über die Konditionen und Voraussetzungen der Kostenübernahme. Ich stelle meine Rechnungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

2. Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie eine Psychotherapie oder eine psychologische Beratung selbstverständlich auch unabhängig von ihrer Krankenkasse und ohne organisatorischen Aufwand als Selbstzahler beginnen.

3. Gesetzliche Krankenkassen

Falls Sie keine niedergelassenen PsychotherapeutInnen in ihrer Nähe finden, die zeitnah (<3 Monate) eine Therapie anbieten oder sich in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohnort (30 Minuten einfache Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln) befinden, kann eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Gespräch alle Protokolle und Nachweise ihrer vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz mit (mit Namen, Adresse und Telefon-Nrn. der PsychotherapeutInnen).

 

ADHS Diagnostik

Die Diagnostik einer adulten ADHS oder Autismusspektrumstörung (ASS) erfordert einen hohen diagnostischen Aufwand, der die Erhebung entwicklungspsychologischer Aspekte, u.U. Fremdanamnese und auch testpsychologische Untersuchungen mit einbezieht, die Testdiagnostik nimmt daher ca. 2 – 2 1/2 Stunden in Anspruch. Zur Testdiagnostik werden das computerisierte HTS-5 System der Firma Hogrefe (Selbstbeurteilungsinventare zur differentialdiagnostischen Diagnose), das WTS Marketplace System zur Erfassung der ADHS/ASS-spezifischen kognitiven Leistungen (bzw. Defizite), sowie zur Diagnostik der ADHS und ASS  spezifische Fragebögen eingesetzt. 

Eine Erstattung der vereinbarten Vergütung durch die gesetzliche Krankenkasse als auch durch die private Krankenkasse ist nicht möglich, eine ADHS- bzw. ASS-Diagnostik ist daher in meiner Praxis nur als Selbstzahler(in) möglich. Solch eine Terminierung kann daher auch nicht auf meiner Website vorgenommen werden, vor der Terminierung ist immer eine telefonische Anfrage und/oder eine Anfrage per e-mail erforderlich.